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Jugendbildungs-Maßnahmen

Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung

 

A C H T U N G !!!

Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen im laufenden Kontingentjahr (01.05.2022 - 30.04.2023) hat der BSJ Vorstand in seiner ersten Sitzung Anfang Jan. 2023 folgenden Beschluss gefasst:

Der Vorstand beschließt einstimmig, im lfd. Kontingentjahr ab sofort, alle Jubi_anträge und alle AEJ-Anträge (außer BSJ Gliederung) nur in Höhe von 70% der maximal möglichen Zuwendung, zeitnah nach Eingang und Bearbeitung, zu fördern. Am Ende des Kontingentjahres (30.04.2023) erfolgt dann ggf. noch eine Restzahlung.

 

Was sind Jubis?

Bildungsveranstaltungen für Jugendliche bis einschließlich 26 Jahre, im politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen oder sportlichen Bereich. 

Für wen?
Die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere freie Träger der Jugendarbeit.

Wie?
Für alle Jugendorganisationen, die eigene Landesverbände haben, wird der Zuschuss über diese verteilt, d.h. dort müssen auch die Anträge gestellt werden.
Der mögliche Zuschuss beträgt bis zu 70 % der höchstens förderungsfähigen und angemessenen Kosten. Die Zuwendung darf den Fehlbetrag nicht überschreiten.

Kontingentselbstverwaltung (KSV)
Der Bayerische Jugendring (BJR) hat aufgrund der jahrelangen guten Zusammenarbeit einigen Jugendverbänden, u.a. auch der BSJ, auf Vertrauensbasis die Verantwortung für die Prüfung der Anträge, die Entscheidung über Einzelanträge und die Verteilung der Mittel übertragen. Das bedeutet aber auch, dass die BSJ die zweckentsprechende Verwendung der Mittel gegenüber dem BJR zu verantworten und zu belegen hat.

Antragsberechtigt innerhalb der BSJ sind:

- Landesebene

- Bezirksjugendleitungen

- Kreisjugendleitungen

- Fachverbandsjugendleitungen

- Vereinsjugendleitungen

Achtung!
"Staatsmittel-Lehrgänge", können nicht auch noch zusätzlich aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung gefördert werden. Hier greift das Verbot der Doppelförderung; sprich, eine Maßnahme, die bereits ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert wird, kann nicht noch ein zweites Mal mit "Staatsmitteln" gefördert werden.

Ansprechpartner bei der BSJ:
Die Bezirks- und Fachverbandsjugendleitungen bestimmen selbst über Anmelde- und Antragsverfahren in ihrem Bezirk bzw. Fachverband. Beim zuständigen Ansprechpartner sind alle wichtigen Informationen und die notwendigen Unterlagen erhältlich. Die Adressen der Bezirksgeschäftsstellen und Fachverbände finden Sie  hier... 

 

Infos zur Beantragung einer Förderung:

- BSJ-Merkblatt Jubi (das Wichtigste in Kurzform, Stand: 09.11.2022) hier...

- BSJ-Arbeitshilfe Jubi (ausführliche Hilfestellung für die BSJ-Untergliederungen, Stand: 16.11.2022) hier...

- Jubi-AEJ Programmhelfer der BSJ hier...

- Rahmenrichtlinien Jubi hier... (01.10.2022)

- Fachliche Anforderungen zur Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit (JBM bzw. "Jubi") und von JBM mit größerem Teilnehmendenkreis (JBM gr. TNK) hier...

- Antragsformular Jubi als Excel-Datei hier... inkl. Antragsbeschreibung und für Sportvereine und Sportfachverbände auch mit Weiterleitungsvertrag - und als pdf-Datei hier... (Stand 09.02.2023)

- Infos zum Versicherungsschutz hier...

- Vorlage einer Ausschreibung hier... inklusive der erforderlichen Bild-Marken und dem Hinweis auf die finanzielle Förderung! (01.10.2020)

- wichtiger Hinweis zum Thema "Wort-Bildmarke"

 

 

 


Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Uwe Biermann

 

Geschäftsfeld Öffentliche Mittel

Ressort Breitensportförderung

Bildungsreferent für Jubi und AeJ

Tel.: 089 / 15 702 427

uwe.biermann(at)blsv.de

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